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Gewässer

Das Angeln von Staumauern ist an allen Gewässern Verboten und es sind 50 Meter abstand zu halten.

Der Abstand zu wasserwirtschaftlichen Anlagen und Fischtreppen beträgt 50 Meter.

 

Das Bootsangeln ist verboten, außer an den Gewässern Stausee Vippachedelhausen,

Stausee Großbrembach und Großer Ringsee.

Das Angeln in Schongebieten sowie das Reinwerfen sind verboten.

Das Verwenden von Futterbooten ist an allen Gewässern verboten.

Vom 15.02 bis zum 01.06 ist das angeln mit Köderfischen und Kunstködern verboten. 

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