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Bachstedt, Eckstedt, Schöndorf

  • Angeln ist ausschließlich Betreuungspersonen und Jugendlichen erlaubt

  • keine reguläre Befischung durch Vereinsmitglieder

  • vorherige Anmeldung bei den Verantwortlichen ist zwingend notwendig

  • Jungendgewässer enthalten einen starken Weißfischbestand (Giebel, Karausche, Plötze, Rotfeder, Brasse), Karpfen, Scheien

  • in Jugendgewässern ist ausschließlich Friedfischangeln gestattet

  • Nutzung dieser Gewässer zur Fischereiausbildung für Jugendliche, Anfänger und am Angeln Interessierte

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